Die Verkürzung des Genesenenstatus durch das RKI auf drei Monate war nicht zulässig. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Über die Geltungsdauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung entscheiden. Mehr im Liveticker.
Interessante Artikel
Erster E-Highway für Lkw nimmt Betrieb auf by admin on May 8th, 2019
Bei manchen Schwimmmeistern gehört die Angst zum Alltag by admin on July 13th, 2023
Angreifer von Hamburg wurde offenbar bei der Bundeswehr ausgebildet by admin on October 6th, 2020
Zwei Jungen ermordet – doch keine Sicherungsverwahrung Silvio S. by admin on June 29th, 2019
Hilfe, mein Elektroauto brennt! by admin on April 30th, 2019