Die Verkürzung des Genesenenstatus durch das RKI auf drei Monate war nicht zulässig. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Über die Geltungsdauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung entscheiden. Mehr im Liveticker.
Interessante Artikel
15 Jahre Haft für Vater, weil er Baby vom Balkon warf by admin on May 18th, 2019
Draufstellen und losrollen? Ganz so einfach ist es nicht by admin on August 12th, 2019
Eltern von Schul-Attentäter plädieren auf nicht schuldig by admin on December 6th, 2021
Briten spekulieren über Arroganzanfall von Charles III. by admin on September 11th, 2022
Kreml-Kritiker Alexej Nawalny erhält Menschenrechtspreis by admin on October 21st, 2021