Verwaltungsgericht erklärt Verkürzung des Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Die Verkürzung des Genesenenstatus durch das RKI auf drei Monate war nicht zulässig. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Über die Geltungsdauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung entscheiden. Mehr im Liveticker.

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