Die Verkürzung des Genesenenstatus durch das RKI auf drei Monate war nicht zulässig. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Über die Geltungsdauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung entscheiden. Mehr im Liveticker.
Interessante Artikel
„Ermitteln in alle Richtungen“ – Suche nach Ursache für Hubschrauberabsturz by admin on October 30th, 2021
Wenn er aus der Bar kam, verging er sich an den Frauen by admin on February 15th, 2019
„Karneval ist per Definition gesellig sein“ by admin on August 20th, 2020
„Ich sehe in jedem Mann einen Vater, der sich um mich kümmert“ by admin on June 13th, 2020
20-Jährige gefesselt und geknebelt nahe der A20 gefunden by admin on October 13th, 2019