Eingefrorene Besitztümer dürfen nicht mehr „veräußert, vermietet oder belastet oder anderweitig als Einkommensquelle genutzt werden“, stellt die Bundesregierung klar. Aber eine Eigentumswohnung dürfe beispielsweise auch vom sanktionierten Eigentümer noch bewohnt werden.
Interessante Artikel
„Das geniale Arschloch hat bei uns keinen Platz“ by admin on April 1st, 2021
Teslas umstrittener China-Deal – genialer Coup oder das nächste Fiasko by admin on May 1st, 2024
Die letzten sechs Plätze gehen alle an deutsche Bahnhöfe by admin on December 5th, 2023
Hamburg, schau auf diese Städte by admin on December 30th, 2020
EVG berät über 24-stündigen Warnstreik – Bahn schlägt Schlichtung vor by admin on June 29th, 2023