Eingefrorene Besitztümer dürfen nicht mehr „veräußert, vermietet oder belastet oder anderweitig als Einkommensquelle genutzt werden“, stellt die Bundesregierung klar. Aber eine Eigentumswohnung dürfe beispielsweise auch vom sanktionierten Eigentümer noch bewohnt werden.
Interessante Artikel
Diese Methode könnte zum Traum aller Anleger werden by admin on October 1st, 2019
Superradar des Eurofighters bringt Deutschland zurück an die Weltspitze by admin on July 6th, 2020
Ernennung zum „Technokönig“ – das ist der simple Grund für Musks neuen Titel by admin on March 16th, 2021
Schon 2021 steht Deutschlands Masken-Produktion vor dem Aus by admin on April 28th, 2020
US-Banken kämpften bis zuletzt gegen strengere Kontrollen – dann kam alles anders by admin on March 14th, 2023