Der Verfassungsschutz darf keine Gedankenpolizei werden

Die Kompetenzen des bayrischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen die Grundrechte: gut, dass das Bundesverfassungsgericht so entschieden hat. Für ganz Deutschland gilt: Der Verfassungsschutz soll echte Gefahren für die Bürger erkennen, keine Gedankenpolizei sein.

Interessante Artikel

Wer wählt, muss auch sitzen dürfen by admin on August 4th, 2020

Der Fall Rödder zeigt, wie Kulturkampf funktioniert by admin on September 30th, 2023

Muss ich Taylor Swift kennen? by admin on October 3rd, 2023

Die Wiedergeburt der Rassentheorien by admin on July 29th, 2019

Der Westen darf sich nicht wieder überrumpeln lassen by admin on January 16th, 2022

Dieser Beitrag wurde unter Debatte ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar