Die Kompetenzen des bayrischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen die Grundrechte: gut, dass das Bundesverfassungsgericht so entschieden hat. Für ganz Deutschland gilt: Der Verfassungsschutz soll echte Gefahren für die Bürger erkennen, keine Gedankenpolizei sein.
Interessante Artikel
Gibt es die Vereinten Nationen eigentlich noch? by admin on May 29th, 2019
„Wer ist Kramp-Karrenbauer?“, spotten sie bei der SPD by admin on June 26th, 2019
Zum ersten Mal sah man Armin Laschet, den Staatsmann by admin on August 17th, 2021
Die Krim zurückholen? Selenskyj schürt falsche Hoffnungen by admin on September 6th, 2022
Schweigen kann ein Zeichen für feige Zustimmung und Kapitulation sein by admin on February 26th, 2022