Der Verfassungsschutz darf keine Gedankenpolizei werden

Die Kompetenzen des bayrischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen die Grundrechte: gut, dass das Bundesverfassungsgericht so entschieden hat. Für ganz Deutschland gilt: Der Verfassungsschutz soll echte Gefahren für die Bürger erkennen, keine Gedankenpolizei sein.

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