Kein Training, keine Zahlung? Ein Mann aus Niedersachsen hat von seinem Fitnessstudio die im Lockdown bezahlten Beiträge zurückgefordert. Doch das Fitnessstudio weigerte sich. Nun entschied der Bundesgerichtshof, dass Kunden einen Anspruch auf eine Rückzahlung haben.
Interessante Artikel
Zuckerberg braucht Europa für seine Vision vom „Metaverse“ by admin on February 14th, 2022
„Wir haben alle gekündigt“ – Das sind die Folgen des Arbeitskräftemangels by admin on November 15th, 2021
35.000 Euro für das geheimnisvolle „Cape Konrad“ by admin on January 23rd, 2019
Durchsuchung bei Porsche – Verdacht auf Untreue by admin on May 29th, 2019
Die Apotheker stehen zum Impfen bereit – doch die Politiker sind uneins by admin on November 20th, 2021