Kein Training, keine Zahlung? Ein Mann aus Niedersachsen hat von seinem Fitnessstudio die im Lockdown bezahlten Beiträge zurückgefordert. Doch das Fitnessstudio weigerte sich. Nun entschied der Bundesgerichtshof, dass Kunden einen Anspruch auf eine Rückzahlung haben.
Interessante Artikel
Die Deutschen lieben Kaffee – aber belügen sich bei der Becher-Wahl by admin on August 1st, 2020
Mit Bakterien verseucht – Deutschlandweiter Milch-Rückruf by admin on October 11th, 2019
Aussuchen, losfahren, glücklich sein – so attraktiv ist das „Auto im Abo“ by admin on August 22nd, 2021
Warum das Homeoffice Schaden anrichtet by admin on July 13th, 2023
Der finale Freispruch für die großen Banker by admin on November 1st, 2019