Gegen einen russischen Soldaten wurde lebenslange Haft verhängt. „Es war ein Mord-Prozess“, sagt der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler. „Der Soldat bekam den Befehl: Erschieß den Zivilisten.“ Jetzt geht es in der Berufung um die Frage: „Rechtfertigt dieser Befehl, dass er geschossen hat?“
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