Seit September 2019 hatten alleinstehende Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften zehn Prozent weniger existenzsichernde Leistungen bekommen als selbige in einer eigenen Wohnung. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Regelung nun für verfassungswidrig.
Interessante Artikel
Die Nato muss verhindern, dass die Putin-Falle zuschnappt by admin on January 12th, 2022
WELT-Sondersendung – Polizei beginnt mit Räumung von Lützerath by admin on January 11th, 2023
Facebook wirft ehemaligen Trump-Berater aus dem Netzwerk by admin on July 9th, 2020
Russland wirbt für 1827 Euro Monatslohn Migranten als Soldaten an by admin on September 4th, 2023
„Verschwendung von Steuern“ – die Zweifel an Seehofers Heimat-Abteilung by admin on May 26th, 2021