Leistungskürzungen für Asylbewerber in Sammelunterkünften verfassungswidrig

Seit September 2019 hatten alleinstehende Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften zehn Prozent weniger existenzsichernde Leistungen bekommen als selbige in einer eigenen Wohnung. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Regelung nun für verfassungswidrig.

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