Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden, dass Urlaubsansprüche nur unter bestimmten Voraussetzungen nach drei Jahren automatisch verjähren. Arbeitgeber müssen eine aktive Rolle spielen und dürfen nicht zuschauen, wie diese erlöschen.
Interessante Artikel
Bessere Stimmung und produktiver – So profitieren alle vom Bürohund by admin on May 7th, 2024
„Wir haben eine veritable Krise“ – Das historische Urteil und seine Folgen by admin on November 16th, 2023
Hapag-Lloyd verachtfacht das operative Ergebnis im ersten Quartal by admin on May 12th, 2021
Großbritannien investiert in Atom-Brennstoff der nächsten Generation by admin on January 7th, 2024
Die Jury des Deutschen KI-Preises by admin on August 5th, 2021