Urlaubsanspruch verjährt nur, wenn Arbeitgeber darauf hinweist

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden, dass Urlaubsansprüche nur unter bestimmten Voraussetzungen nach drei Jahren automatisch verjähren. Arbeitgeber müssen eine aktive Rolle spielen und dürfen nicht zuschauen, wie diese erlöschen.

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