Einige Gas- und Stromversorger verweigern neuen Kunden den Wechsel in den Grundversorgungs-Tarif. Stattdessen sollen die Verbraucher, wenn sie selbst ihren bisherigen Tarif gekündigt haben, in die teurere Ersatzversorgung. Das ist nicht zulässig, stellt die Bundesnetzagentur jetzt klar.
Interessante Artikel
Deutschland im Stresstest by admin on March 9th, 2020
Wie die Türkei den umgekehrten Ischgl-Effekt provozierte by admin on May 12th, 2020
Autofahren, Arbeiten, Lebensmittel – das ändert sich im April by admin on March 31st, 2021
Einfluss schwindet – In Dax und MDax verlieren Arbeitnehmer an Macht by admin on July 8th, 2021
Volkswagen will bis zu 7000 Arbeitsplätze streichen by admin on March 13th, 2019