Einige Gas- und Stromversorger verweigern neuen Kunden den Wechsel in den Grundversorgungs-Tarif. Stattdessen sollen die Verbraucher, wenn sie selbst ihren bisherigen Tarif gekündigt haben, in die teurere Ersatzversorgung. Das ist nicht zulässig, stellt die Bundesnetzagentur jetzt klar.
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