Einige Gas- und Stromversorger verweigern neuen Kunden den Wechsel in den Grundversorgungs-Tarif. Stattdessen sollen die Verbraucher, wenn sie selbst ihren bisherigen Tarif gekündigt haben, in die teurere Ersatzversorgung. Das ist nicht zulässig, stellt die Bundesnetzagentur jetzt klar.
Interessante Artikel
Dieses Münchner Unternehmen baut ein neues Internet über den Wolken by admin on March 21st, 2019
Deutschland, „nach unten durchgereicht“ by admin on January 25th, 2023
„Vom Strand in Thailand aus arbeiten“ by admin on November 26th, 2019
Deutschland droht das Shopping-Desaster by admin on December 14th, 2020
Wie viel mehr verdienen die Dax-Bosse wirklich? by admin on June 12th, 2019