Einige Gas- und Stromversorger verweigern neuen Kunden den Wechsel in den Grundversorgungs-Tarif. Stattdessen sollen die Verbraucher, wenn sie selbst ihren bisherigen Tarif gekündigt haben, in die teurere Ersatzversorgung. Das ist nicht zulässig, stellt die Bundesnetzagentur jetzt klar.
Interessante Artikel
Unterschätzte Comics – so viel lernt Ihr Kind beim Lesen von Graphic Novels by admin on May 25th, 2024
Der zweite große Rückschlag für Bayer passt in einen einzigen Satz by admin on March 20th, 2019
„2021 wird Reallohnentwicklung definitiv negativ sein“ – der große Gehaltsvergleich by admin on December 15th, 2021
„Im Herbst droht doch noch mal eine vierte Welle“ by admin on July 27th, 2021
Apple führt Versteck-Funktion ein – und Telekom, Vodafone und Co. laufen Sturm by admin on January 12th, 2022