Einige Gas- und Stromversorger verweigern neuen Kunden den Wechsel in den Grundversorgungs-Tarif. Stattdessen sollen die Verbraucher, wenn sie selbst ihren bisherigen Tarif gekündigt haben, in die teurere Ersatzversorgung. Das ist nicht zulässig, stellt die Bundesnetzagentur jetzt klar.
Interessante Artikel
Klimaschutz bringt Kleinwagen-Hersteller stärker unter Druck by admin on April 7th, 2019
Diese Zahlen wecken Zweifel an der Gefahr durch Reiserückkehrer by admin on October 1st, 2020
Für Tempo 150 ist Holland einfach zu klein by admin on November 23rd, 2019
„Alle Menschen sollten nur 32 Stunden arbeiten“ by admin on February 3rd, 2023
Japan erhöht erneut die Mehrwertsteuer by admin on November 21st, 2019