Bundesverfassungsgericht erklärt Polizeigesetz für teils verfassungswidrig

Das im Jahr 2020 beschlossene Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommerns ist teilweise verfassungswidrig. Mehrere Überwachungsmaßnahmen durch die Polizei seien nicht verhältnismäßig, auch Einsätze von V-Leuten und verdeckten Ermittlern. Nun muss der Gesetzgeber nachbessern.

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