Das im Jahr 2020 beschlossene Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommerns ist teilweise verfassungswidrig. Mehrere Überwachungsmaßnahmen durch die Polizei seien nicht verhältnismäßig, auch Einsätze von V-Leuten und verdeckten Ermittlern. Nun muss der Gesetzgeber nachbessern.
Interessante Artikel
USA stufen Iranische Revolutionsgarden als Terrororganisation ein by admin on April 9th, 2019
Sedierung beim Zahnarzt? „Gefährlich und absolut nicht vertretbar“ by admin on June 9th, 2023
Mieten sollen in Berlin fünf Jahre lang nicht steigen by admin on June 6th, 2019
„Jetzt sind wir in einer neuen Phase der Pandemie“ by admin on October 25th, 2020
Deutsche Ausgaben für Asylbewerber sanken 2020 erneut by admin on August 4th, 2021