Verfassungsrichter stellen Diskriminierung von Schülern mit Legasthenie fest

Drei Legastheniker hatten sich dagegen gewehrt, dass in ihren Zeugnissen vermerkt wurde, ihre Rechtschreibung sei nicht bewertet worden. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun: Solche Bemerkungen sind grundsätzlich geboten – diskriminiert wurden die Schüler trotzdem.

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