Drei Legastheniker hatten sich dagegen gewehrt, dass in ihren Zeugnissen vermerkt wurde, ihre Rechtschreibung sei nicht bewertet worden. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun: Solche Bemerkungen sind grundsätzlich geboten – diskriminiert wurden die Schüler trotzdem.
Interessante Artikel
„Leider ist Deutschland im Umgang mit Falschparkern sehr zurückhaltend“ by admin on March 14th, 2019
„Nichts kann unsere Qualen wiedergutmachen“ by admin on April 24th, 2020
Gerichtsvollzieher werden jetzt mit Notruf-Pager ausgestattet by admin on June 18th, 2020
Volker Beck fordert zügige Auslieferung von Attila Hildmann by admin on October 27th, 2022
Wie Angela Merkel das Klima schützt by admin on October 9th, 2019