Drei Legastheniker hatten sich dagegen gewehrt, dass in ihren Zeugnissen vermerkt wurde, ihre Rechtschreibung sei nicht bewertet worden. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun: Solche Bemerkungen sind grundsätzlich geboten – diskriminiert wurden die Schüler trotzdem.
Interessante Artikel
Umfrage sieht Grüne bei fast 20 Prozent by admin on May 5th, 2019
Bartsch fordert Freigabe von Impfstatus-Daten by admin on January 2nd, 2022
„Viele Menschen haben mehr erwartet als einen frischen Haarschnitt“, sagt Lindner by admin on February 11th, 2021
Selenskyj dankt Landsleuten und Unterstützern für 50 Tage Widerstand gegen Russland by admin on April 15th, 2022
Dieser Angriff zeigt, wie verwundbar Israel ist by admin on May 13th, 2023