„Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung eingestuft

In einer rechtskräftigen Entscheidung hat das Landgericht München I die „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung eingestuft. Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung seien auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet, entschied die Staatsschutzkammer des Gerichts.

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