In einer rechtskräftigen Entscheidung hat das Landgericht München I die „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung eingestuft. Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung seien auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet, entschied die Staatsschutzkammer des Gerichts.
Interessante Artikel
Ehrung für Kampf gegen Antisemitismus – „Wir kriegen Lob für unsere Haltung und das ist wichtig“ by admin on November 16th, 2023
12:20 / Bundestag debattiert über Durchsetzung der Ausreisepflicht by admin on May 16th, 2019
Wahrzeichen von Istanbul wird wieder zur Moschee by admin on July 11th, 2020
„Brauchen klare Vorgaben auf höchstem Sicherheitsstandard durch Gesetzgeber“ by admin on November 7th, 2023
„Brauchen in Deutschland mehr reguläre Migration und weniger irreguläre Migration“ by admin on November 30th, 2022