Abgeordnete zwischen Partei und Gewissen

Laut Grundgesetz sind Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet. Faktisch stehen sie bei Abstimmungen unter Fraktionsdisziplin. Abweichler gefährden ihr Ansehen in der Partei und damit ihr Mandat. Das ließe sich ändern – wenn man denn will.

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