Der Hotspot-Beschluss – handwerklich schlecht, inhaltlich rechtswidrig

Mecklenburg-Vorpommern erklärt sich selbst zu einem großen Hotspot. Die Begründung der Ministerin ist eine Farce: Sie übergeht Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes, zugleich werden etwa „Pathogenität“ und „Infektiosität“ verwechselt. Das darf juristisch keinen Bestand haben.

Interessante Artikel

Olaf Scholz, der heimliche Architekt der Schuldenunion by admin on September 17th, 2021

Wir können stolz sein auf unsere Polizei by admin on November 20th, 2020

Die frohe Botschaft des Jahres – Die Menschen wollen lesen by admin on December 22nd, 2020

Warum sprechen wir deutsche Namen englisch aus? by admin on February 8th, 2020

Wer nicht links ist, ist ein Nazi – ganz einfach by admin on November 14th, 2022

Dieser Beitrag wurde unter Debatte ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar