Der Radfahrer ist der irrationalste Verkehrsteilnehmer. Vor dem Pferd

Fahrradfahrer sollen beim Überholen von Pferden einen gehörigen Sicherheitsabstand einhalten, denn bei Pferden müsse man immer mit einer unvorhergesehenen Verhaltensweise rechnen, urteilt das Gericht Frankenthal – und versetzt uns ins 19. Jahrhundert.

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