Die Gläubigen dürfen zurück. Das ist der Staat sich schuldig

Seit Menschengedenken hatte es keine amtlichen Gottesdienstverbote gegeben, sogar im April 1945 nicht. Doch die Teilschließung der Kirchen war ein Akt ziviler Modernität. Trotz Corona-Hindernissen ist es richtig, sie nun wieder zu öffnen.

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