Die Hürden, die der EuGH setzt, sind hoch, aber nicht unüberwindlich

Der Europäische Gerichtshof hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung abgelehnt, und der deutsche Justizminister jubelt. Doch nun auf alle Arten der Datenspeicherung zu verzichten, wäre falsch. Um Verbrechen wie Kinderpornografie zu verfolgen, bleiben noch genug Spielräume.

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