Das höchste EU-Gericht bleibt seiner Linie treu und setzt der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung enge Grenzen. Die bislang unangewendete deutsche Regelung verstößt gegen EU-Recht. Dazu äußert sich Rainer Wendt, er ist der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft.
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