Diesmal hat es Lauterbach zu weit getrieben

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält die Verkürzung des Genesenenstatus für verfassungswidrig und wissenschaftlich nicht begründet. Das versetzt der post-faktischen Entscheidung von Gesundheitsminister Lauterbach einen schweren Schlag. Er sollte Konsequenzen ziehen.

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