Die Empfehlungen der Kommission zur Reform des Abtreibungsrechts ergreifen einseitig Partei zugunsten von Schwangeren. Dabei vernachlässigen sie den Schutzanspruch des ungeborenen Menschen. Als Mensch muss man sich Würde aber nicht erst verdienen, meint unser Gastautor, der Jurist Christian Hillgruber.
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