Niemandem ist es verboten, draußen auf dem Fahrrad bei Windstärke sechs weiter eine FFP2-Maske zu tragen. Aber als Norm für die Allgemeinheit muss die immer weiter ausgreifende Maskenpflicht („Basisschutz“) sofort verschwinden. Weil sie widersprüchlich und unangemessen ist.
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