Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt: Die Untersagung aller Versammlungen in Sachsen 2020 war unverhältnismäßig. Richtig so: Es kann nicht sein, dass Menschen gegen Grundrechtseingriffe wegen Corona nicht einmal protestieren durften. Diesem Urteil müssen nun aber weitere folgen.
Interessante Artikel
Reines Gewissen, aber die Luft bleibt so schmutzig wie vorher by admin on June 4th, 2021
Sunak hat Boris Johnsons Geschäftsgrundlage beerdigt by admin on March 24th, 2023
Die verhuschte deutsche Haltung zum Hilfswerk der Palästinenser by admin on January 29th, 2024
Die Asiaten tricksen. Steigen wir endlich bei Pisa aus! by admin on December 6th, 2019
Wer in der Union kann Habeck besiegen? by admin on January 18th, 2020