Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt: Die Untersagung aller Versammlungen in Sachsen 2020 war unverhältnismäßig. Richtig so: Es kann nicht sein, dass Menschen gegen Grundrechtseingriffe wegen Corona nicht einmal protestieren durften. Diesem Urteil müssen nun aber weitere folgen.
Interessante Artikel
Homeoffice hat seine Vorteile – aber wir sollten wieder mehr ins Büro gehen by admin on June 17th, 2023
Die AfD beweist Mut zur Propaganda by admin on April 7th, 2022
Ich habe genug von der Negativität der Deutschen by admin on March 2nd, 2019
Der schlechteste Deal aller Zeiten by admin on September 19th, 2023
Die Freiheit jüdischen Lebens ist bedroht by admin on November 12th, 2021