Versammlungsverbot wegen Corona – Die Situation war rechtlich unhaltbar

Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt: Die Untersagung aller Versammlungen in Sachsen 2020 war unverhältnismäßig. Richtig so: Es kann nicht sein, dass Menschen gegen Grundrechtseingriffe wegen Corona nicht einmal protestieren durften. Diesem Urteil müssen nun aber weitere folgen.

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