Ein antisemitisches Sandsteinrelief an der Wittenberger Stadtkirche hat als „Schandmal“ viel Kritik auf sich gezogen. Nun hat der BGH entschieden, dass es nicht entfernt werden muss, weil eine „inhaltliche Auseinandersetzung“ damit möglich sei. Das ist eine weise Entscheidung.
Interessante Artikel
Bodycams sind ein weiterer Schritt zur totalen Überwachung by admin on March 6th, 2019
Wenn wir nicht rasch besser werden, ist die Zukunft als Volkspartei offen by admin on September 3rd, 2022
Wir müssen Kurzarbeit neu denken by admin on October 2nd, 2019
Der neue deutsche Freiheitsekel by admin on July 31st, 2019
Der Aufbruch von 1989, nur eine Illusion by admin on November 8th, 2019