Werden beim Bau frühzeitliche Gegenstände entdeckt, bringt das Bauherren nicht nur Verzögerungen. Fast überall müssen die Grundstückseigner die Arbeit der Archäologen bezahlen. Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen. Nur eine Klausel im Kaufvertrag kann sie davor schützen.
Interessante Artikel
„Ich rüge die Höhe der Miete“ by admin on May 14th, 2019
Berlin verabschiedet sich für fünf Jahre vom freien Markt by admin on August 31st, 2019
„Beyond Meat ist eben kein gesundes Bioprodukt“ by admin on October 30th, 2019
Deutschlands Reichtums-Illusion fliegt jetzt auf by admin on June 7th, 2023
Hälfte der Verbraucher zahlt noch keine höheren Stromabschläge by admin on November 12th, 2022