Archäologische Funde, der Albtraum für Bauherren

Werden beim Bau frühzeitliche Gegenstände entdeckt, bringt das Bauherren nicht nur Verzögerungen. Fast überall müssen die Grundstückseigner die Arbeit der Archäologen bezahlen. Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen. Nur eine Klausel im Kaufvertrag kann sie davor schützen.

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