„Der Kfz-Halter kann bei Verstoß gegen die Parkordnung auf ,erhöhtes Parkentgelt’ haften, wenn er seine Fahrereigenschaft nur pauschal bestreitet, ohne den Fahrer zu benennen“. Das stellte der Bundesgerichtshof in dem Urteil mit dem Aktenzeichen XII ZR 13/19 fest.
Interessante Artikel
Angst vor dem Banken-Kollaps? Der Professor klärt auf und teilt aus by admin on March 18th, 2023
Das sind die größten Ängste der Europäer by admin on June 23rd, 2021
Gesunde Pommes, schädlicher Bio-Drink – So entschlüsseln Sie die Lebensmittel-Ampel by admin on February 25th, 2021
Tunesiens gewagtes Spiel mit der Staatspleite by admin on July 20th, 2023
Seltsame Tupper-Party und die lukrative Déjà-vu-Aktie by admin on July 28th, 2023