„Der Kfz-Halter kann bei Verstoß gegen die Parkordnung auf ,erhöhtes Parkentgelt’ haften, wenn er seine Fahrereigenschaft nur pauschal bestreitet, ohne den Fahrer zu benennen“. Das stellte der Bundesgerichtshof in dem Urteil mit dem Aktenzeichen XII ZR 13/19 fest.
Interessante Artikel
Was tun mit 100.000 Euro? So sehen die Depots der Profis aus by admin on August 13th, 2021
Nach Ronaldo geht der Investor – ManUnited steht trotzdem vor dem Geldregen by admin on November 24th, 2022
Jetzt bestimmt eine Euro-Visionärin über unser Geld by admin on November 25th, 2019
Jetzt droht den Berlinern die Schattenmieten-Tragödie by admin on August 17th, 2020
Wie Erdoğan die Lira immer weiter an den Abgrund führt by admin on October 16th, 2021