Eine Gymnasiallehrerin lässt sich beurlauben, weil sie Wolfgang Koeppens „Tauben im Gras“ als Abiturstoff für unzumutbar hält, eine Petition ihrer Unterstützer verhallt im Kultusministerium ungehört. Im Roman von 1951 wimmelt es nur so von rassistischen Ausdrücken. Welche Seite hat recht?
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