Das sächsische Verfassungsgericht hat entschieden, dass die AfD mit 30 statt 18 Listenkandidaten antreten darf – aber nicht mit mehr. Rechtswissenschaftler Martin Morlok sagt, warum diese Entscheidung für das Wahlrecht wegweisend sein sollte.
Interessante Artikel
„Ich bleibe in Kiew“ by admin on March 8th, 2022
„Solidarität ist auch zum innerparteilichen Gebrauch da“ by admin on December 9th, 2019
Erdogans neuer radikaler Konkurrent by admin on March 31st, 2024
Premier Johnson will Zahl britischer Soldaten in Osteuropa verdoppeln by admin on January 30th, 2022
Angriff auf Oberbürgermeister bei Protest gegen Flüchtlingsunterkunft by admin on February 28th, 2023