„So etwas hat noch kein Gericht in Deutschland gemacht“

Das sächsische Verfassungsgericht hat entschieden, dass die AfD mit 30 statt 18 Listenkandidaten antreten darf – aber nicht mit mehr. Rechtswissenschaftler Martin Morlok sagt, warum diese Entscheidung für das Wahlrecht wegweisend sein sollte.

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