Das sächsische Verfassungsgericht hat entschieden, dass die AfD mit 30 statt 18 Listenkandidaten antreten darf – aber nicht mit mehr. Rechtswissenschaftler Martin Morlok sagt, warum diese Entscheidung für das Wahlrecht wegweisend sein sollte.
Interessante Artikel
Britisches Parlament stimmt über vorgezogene Neuwahlen ab by admin on September 9th, 2019
Tschentscher unzufrieden mit Verteilung von Flüchtlingen by admin on December 3rd, 2022
Die Radikalisierung des Heinrich XIII. Prinz Reuß by admin on December 11th, 2022
Selenskyj reist nach Großbritannien – London will Kampfjet-Piloten ausbilden by admin on February 8th, 2023
Größter Verlierer des EU-Asylstreits ist Deutschland by admin on June 9th, 2021