Das sächsische Verfassungsgericht hat entschieden, dass die AfD mit 30 statt 18 Listenkandidaten antreten darf – aber nicht mit mehr. Rechtswissenschaftler Martin Morlok sagt, warum diese Entscheidung für das Wahlrecht wegweisend sein sollte.
Interessante Artikel
„Jedes Chaos, das in Russland herrscht, ist zum Vorteil der Ukraine“ by admin on June 25th, 2023
„Ansonsten fackeln wir euren Laden ab“ by admin on March 31st, 2022
Seehofer redet von Abschiebungen für syrische Heimaturlauber by admin on August 18th, 2019
„SPD bekommt großes Bündnis vom Facharbeiter bis zu Fridays for Future hin“ by admin on November 20th, 2021
Alle Wahlkreise, alle Sieger in Niedersachsen by admin on October 10th, 2022