Das sächsische Verfassungsgericht hat entschieden, dass die AfD mit 30 statt 18 Listenkandidaten antreten darf – aber nicht mit mehr. Rechtswissenschaftler Martin Morlok sagt, warum diese Entscheidung für das Wahlrecht wegweisend sein sollte.
Interessante Artikel
„Illegaler Handel mit billigeren Produkten wird aufblühen“, warnt die Polizeigewerkschaft by admin on November 26th, 2021
Asylanträge werden nur noch schriftlich angenommen by admin on March 21st, 2020
Die Helfer kämpfen sich durch den Schlamm by admin on January 28th, 2019
Russland hilft Amerika im Kampf gegen Corona – behaupten Moskaus Trolle by admin on July 29th, 2020
Landrat tritt wegen Asylpolitik aus SPD aus by admin on November 7th, 2023