Die Karlsruher Richter urteilen, dass der Dienst bei der Überwachung von Ausländern im Ausland das deutsche Grundgesetz zu beachten hat. Jetzt muss das BND-Gesetz aus dem Jahr 2017 ordentlich nachgebessert werden. Geheimdienst-Experten kritisieren den Richterspruch.
Interessante Artikel
Wochenende der Wahrheit für Einhaltung der Corona-Regeln by admin on April 5th, 2020
Noch vor der Machtübernahme schwört Biden Amerika auf „dunklen Winter“ ein by admin on November 10th, 2020
„Die Attacken sind keine Frage von links und rechts“ by admin on May 2nd, 2019
„Der Endkampf um die Demokratie findet nicht am Gartenzaun statt“ by admin on November 16th, 2023
„Lebensmittel- und Energiekosten hören doch nicht plötzlich beim dritten Kind auf“ by admin on September 6th, 2022