Die Karlsruher Richter urteilen, dass der Dienst bei der Überwachung von Ausländern im Ausland das deutsche Grundgesetz zu beachten hat. Jetzt muss das BND-Gesetz aus dem Jahr 2017 ordentlich nachgebessert werden. Geheimdienst-Experten kritisieren den Richterspruch.
Interessante Artikel
Erst droht Trump dem Iran – dann streckt er die Hand aus by admin on January 9th, 2020
Demokraten wollen Herausgabe von Trumps Steuererklärungen erzwingen by admin on May 11th, 2019
Das vierte Mal in sechs Monaten – Maas muss erneut Ersatzflieger nehmen by admin on August 13th, 2019
Stiko-Mitglied warnt vor Impfkampagne für Kinder ab zwölf Jahren by admin on May 30th, 2021
Bundeskabinett beschließt Eckpunkte für Cannabis-Legalisierung by admin on October 26th, 2022