Das Kölner Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass der Verfassungsschutz die gesamte AfD als Verdachtsfall einstufen und mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf. Die Partei erklärt das für „in jeder Hinsicht ungerechtfertigt“ – und geht in die nächsthöhere Instanz.
Interessante Artikel
Bürgeramts-Mitarbeiterin soll Aufenthaltserlaubnisse „verkauft“ haben by admin on February 19th, 2020
„Das ist das traurige Erbe der Finanz- und der Migrationskrise“ by admin on July 2nd, 2020
Seehofer und Spahn zur Einsetzung eines Corona-Krisenstabes by admin on February 28th, 2020
Umzingelt von Wirklichkeit by admin on December 9th, 2023
Berliner Baustadtrat Schmidt (Grüne) soll Akten manipuliert haben by admin on January 19th, 2020