Das Kölner Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass der Verfassungsschutz die gesamte AfD als Verdachtsfall einstufen und mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf. Die Partei erklärt das für „in jeder Hinsicht ungerechtfertigt“ – und geht in die nächsthöhere Instanz.
Interessante Artikel
„Tun alles rechtlich Mögliche, damit sie nicht die Grenzlinie überqueren“ by admin on May 1st, 2020
Repräsentantenhaus stimmt für Legalisierung von Marihuana auf Bundesebene by admin on December 5th, 2020
Der enge Freund und Berater, den Salvini nicht kennen will by admin on July 28th, 2019
Das Rätsel um Netanjahus schwulen Minister by admin on June 10th, 2019
Die Väter waren beim IS. Die Mütter wurden als Sklavinnen missbraucht by admin on November 11th, 2019