Das Kölner Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass der Verfassungsschutz die gesamte AfD als Verdachtsfall einstufen und mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf. Die Partei erklärt das für „in jeder Hinsicht ungerechtfertigt“ – und geht in die nächsthöhere Instanz.
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