„Der augenscheinlich fundierte NS-Wortschatz des Angeklagten deutet auf Täterwissen hin“

Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen des Verwendens einer nationalsozialistischen Losung zu einer Geldstrafe verurteilt. Höcke inszeniert sich vor dem Gericht als „politisch Verfolgter“. Der Richter ist hingegen von einer vorsätzlichen Tat überzeugt.

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