Der Internationale Gerichtshof hat Nicaraguas Eilantrag gegen Deutschland abgewiesen. Die Kläger haben damit ein bestimmtes, hintergründiges Ziel verfehlt – und gleichzeitig Deutschlands Waffenlieferungen an Israel völkerrechtlich abgesichert. Die Entscheidung lässt auch Schlüsse für das Hauptverfahren zu.
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