EU-Sonderregeln für Ukraine-Flüchtlinge werden verlängert

Ukrainer müssen kein reguläres Asylverfahren durchlaufen, um in Ländern der EU leben zu können. Diese Sonderregel wurde nun bis März 2026 verlängert. Laut Nancy Faeser sollen künftig jedoch mehr von ihnen in anderen EU-Staaten unterkommen.

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