Das Gesetz zu Ehen mit Kindern unter 16 Jahren ist in der jetzigen Form nicht grundgesetzkonform. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Nötig seien weitere Regelungen zu möglichen Folgen wie Unterhaltsansprüchen.
Interessante Artikel
UN stellen Aktionsplan gegen Hassbotschaften vor by admin on June 19th, 2019
„Wir nehmen seit knapp eineinhalb Jahren von jedem Boot Flüchtlinge auf“ by admin on October 6th, 2019
Länder unterstützen Testpflicht für Reiserückkehrer – Entwurf sieht 1. August als Starttermin vor by admin on July 30th, 2021
Hängepartie für Lambrecht – die schwierige Suche nach einem Nachfolger by admin on January 16th, 2023
„Ein Mythos zu glauben, dass Grenzen Migration verhindern“ by admin on January 22nd, 2020