Das Gesetz zu Ehen mit Kindern unter 16 Jahren ist in der jetzigen Form nicht grundgesetzkonform. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Nötig seien weitere Regelungen zu möglichen Folgen wie Unterhaltsansprüchen.
Interessante Artikel
Laune der Kläger im Laufe der Verhandlung immer besser by admin on January 16th, 2020
Strafen fürs Klima-Schwänzen? Die Justizministerin fordert Zurückhaltung by admin on August 18th, 2019
Welchen Einfluss hatten die Russen auf den Brexit? by admin on November 7th, 2019
„Herr Klingbeil, die Leute wollen wissen, wer ihnen die Suppe eingebrockt hat“ by admin on September 23rd, 2022
Scholz erklärt Haltung zur Rente für „unverrückbar“ by admin on May 18th, 2024