Das Gesetz zu Ehen mit Kindern unter 16 Jahren ist in der jetzigen Form nicht grundgesetzkonform. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Nötig seien weitere Regelungen zu möglichen Folgen wie Unterhaltsansprüchen.
Interessante Artikel
Spahn bremst Euphorie wegen Aufhebung der Impfpriorisierung by admin on April 23rd, 2021
Ampel-Streit schürt Zweifel an Handlungsfähigkeit der Bundesregierung by admin on April 5th, 2023
„Selbstüberschätzung, lustvolles Durchregieren – eine sehr toxische Mischung“ by admin on April 4th, 2021
Woher Einwanderer kommen und wohin die Deutschen auswandern by admin on June 29th, 2020
Wenn es nach diesem Ex-Gangster geht, soll die Hälfte aller Gefängnisse verschwinden by admin on January 8th, 2021