Das Gesetz zu Ehen mit Kindern unter 16 Jahren ist in der jetzigen Form nicht grundgesetzkonform. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Nötig seien weitere Regelungen zu möglichen Folgen wie Unterhaltsansprüchen.
Interessante Artikel
„Wir sinken nicht, wir kämpfen“, singen die Kinder der bedrohten Inseln by admin on September 20th, 2019
Deutschland übernimmt 24 Migranten von „Ocean Viking“ by admin on September 15th, 2019
Iran weist laut eigener Aussage zwei deutsche Diplomaten aus by admin on March 1st, 2023
Grüne geben Verkehrsministerium Mitschuld an Abgas-Manipulation by admin on April 15th, 2019
AfD-Unterstützer starten Kampagne gegen Grüne mit Tausenden Plakaten by admin on August 12th, 2021