Karlsruhe erklärt hohe Steuerzinsen ab 2014 für verfassungswidrig

Mit sechs Prozent wurden Steuernachforderungen der Finanzämter zuletzt verzinst. Das ist zu viel, sagt nun das Bundesverfassungsgericht. Ab 2019 könne das beim derzeitigen Zinsniveau nicht mehr gelten.

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