Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte den Behörden Ermittlungen gegen die „taz“-Autorin Hengameh Yaghoobifarah nahegelegt. Laut eines Medienberichts konnte die Berliner Staatsanwaltschaft jedoch keinen Anfangsverdacht feststellen – die Kolumne bleibt wohl straflos.
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