„Keinen Bedarf“ – Gesundheitsämter lehnen Corona-Software des Bundes ab

Nur ein Viertel der Behörden nutzt die einheitliche Technik zur Kontaktnachverfolgung von Infizierten. Der vereinbarte Zeitplan zur Einführung bis Ende Februar ist nicht mehr einzuhalten. Das könnte spürbare Konsequenzen für die Einschränkung der Grundrechte haben.

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