Kohls Witwe scheitert mit Verfassungsklage wegen Entschädigung

Eine Geldentschädigung, die Altkanzler Kohl kurz vor seinem Tod zugesprochen wurde, muss nicht ausgezahlt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Gegen ein entsprechendes Gerichtsurteil hatte Maike Kohl-Richter zuvor Beschwerde eingelegt.

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