2014 hatte Leinfelden-Echterdingen einem muslimischen Verein Erbbaurecht für den Bau einer Moschee auf einem städtischen Grundstück eingeräumt. Als dieser den ersten Bauabschnitt nicht fristgerecht fertigstellte, klagte die Kommune. Nach dem Oberlandesgericht Stuttgart gibt ihr nun auch der Bundesgerichtshof recht.
Interessante Artikel
Putins rätselhafte Retro-Botschaft nach dem Terror by admin on March 24th, 2024
„Polen soll als unmenschliches Land dargestellt werden“ by admin on November 21st, 2021
„China ist eine Diktatur, das ist vielen nicht klar – besonders in Deutschland“ by admin on May 29th, 2020
„Wir sind nicht ausreichend vorbereitet auf das Impfen“ by admin on December 26th, 2020
„Die griechischen Behörden bekommen es einfach nicht auf die Reihe“ by admin on September 7th, 2019