2014 hatte Leinfelden-Echterdingen einem muslimischen Verein Erbbaurecht für den Bau einer Moschee auf einem städtischen Grundstück eingeräumt. Als dieser den ersten Bauabschnitt nicht fristgerecht fertigstellte, klagte die Kommune. Nach dem Oberlandesgericht Stuttgart gibt ihr nun auch der Bundesgerichtshof recht.
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